Hygieneschutzkonzept
der DSV-Skischule ASV Rehau zur
Durchführung der Ski- und Snowboardkurse
2022
Ski- und Snowboardfahren hilft bei der psychischen und körperlichen
Alltagsbetätigung, stärkt die Abwehrkräfte und erhöht das eigene Energieniveau. Die
entscheidende Rolle spielt dabei die körperliche Betätigung in der Natur, da zur
körperlichen und geistigen Aktivität der Aufenthalt in der frischen Luft hinzukommt
und sich positiv auf den Menschen auswirkt. Sport und Bewegung in der winterlichen
Natur erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko.
1. Zielsetzung
Die DSV-Skischule ASV Rehau möchte dafür sorgen, dass Schneesport-Aktivitäten in Zeiten
der Covid-19-Pandemie möglichst sicher durchgeführt werden können. Es ist unser Ziel,
Infektionen im Rahmen unserer Kurse durch Umsicht, Vorsicht und klare Vorgaben zu
vermeiden. Aus diesem Grund wurden, in Ergänzung zum Hygienekonzept des ASV Rehau,
für die Anforderungen der DSV-Skischule besondere Regelungen festgelegt. Die
Teilnehmer, Eltern und Lehrkräfte werden entsprechend sensibilisiert und informiert.
2. Allgemein
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko teil und informiert sich selbst (und ggf. seine
Kinder) über die aktuelle Lage und Vorschriften. Die Teilnehmer bzw. Eltern der Kinder sind
verpflichtet, auf Grund der gegebenen Gefährdungslage zu entscheiden, ob sie, oder ihre
Kinder, am Kurs teilnehmen.
Skilehrer und Verein können für Verstöße gegen das Hygieneschutzkonzept nicht haftbar
gemacht werden. Jeder Teilnehmer der Skischule muss das Hygieneschutzkonzept
einhalten. Bei Nichteinhaltung kann der Teilnehmer ausgeschlossen werden.
Aufgrund der Dynamik des Infektionsgeschehens müssen ständig alle Maßnahmen und die
Organisation entsprechend angepasst werden
3. Teilnahmevoraussetzungen
Covid-19-Infizierte oder mit den bei Covid-19 auftretenden Symptomen Belastete können
nicht am Kurs teilnehmen. Dies gilt ebenso für Teilnehmer, die Kontakt zu einem Covid-19-
Infizierten hatten.
Auch bei einem Auftreten von allgemeinen Krankheitssymptomen (z. B. Magen /
Darmbereich) wird eine Teilnahme abgelehnt, um unnötige Irritationen zu vermeiden.
4. Anmeldung
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zum ersten und für jeden weiteren
Kurstag einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen. Bei unter 18-jährigen muss dies von
den Erziehungsberechtigten erfolgen. Diese Bestätigung/en wird/werden 4 Wochen nach
Kursende vernichtet.
Mit der Unterschrift wird auch bestätigt, dass das Hygieneschutzkonzept durchgelesen,
verstanden und akzeptiert worden ist, und dass die Kinder zur Einhaltung der Regeln von
ihren Eltern entsprechend angewiesen wurden. Bei minderjährigen Kindern bestätigen dies
die Erziehungsberechtigten.
5. Kursbetrieb
Während des Kurses sind von den Teilnehmern und Skilehrer/innen die allgemein geltenden
Hygieneregeln einzuhalten:
• Abstandsregel von mindestens 1,5 m
• Direkten, persönlichen Kontakt vermeiden
• Tragen eines Mund-Nasenschutzes (FFP2 Maske) beim Bringen und Abholen der Kinder
• Desinfektionsmaßnahmen durch die Skilehrer/innen (Reinigen von Materialien und
Geräten), Desinfektionsmittel werden gestellt
Es gibt keine Testpflicht für Kinder, da dies durch Flächentests in der Schule und im
Kindergarten abgedeckt ist. Ein freiwilliger Test am Morgen erhöht die Sicherheit.
Für erwachsene Teilnehmer und Kinder ab 15 Jahren gilt für die Teilnahme am Kurs 2GPlus
oder Booster (mit Nachweispflicht). Für die Nutzung des Skilifts gilt ebenfalls 2G und FFP2
Maskenpflicht.
Die maximale Gruppengröße beträgt acht Teilnehmer pro Lehrkraft.
6. Anreise
Eine Anreise ins Skigebiet erfolgt ausschließlich mit Privat-PKW der Eltern. Beim Eintreffen
im Skigebiet und bei der Kontaktaufnahme zum Skilehrer sind die allgemeinen
Hygieneregeln einzuhalten.
7. Skilehrer und Verantwortliche
Die Skilehrer und Verantwortlichen sind für die Einhaltung der Regeln verantwortlich und zur
Aufforderung der Verhaltensänderung befugt. Teilnehmer, die sich dem widersetzen,
müssen von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Alle Skilehrer/innen sind geimpft, täglich getestet und tragen währende des Kurses FFP2
Masken
Eine Unterschreitung der Abstandsregel durch den Skilehrer ist nur im Notfall und
kursbedingt möglich.
Jeder Skilehrer muss den aktuellen Gesundheitszustand am Kurstag mit Unterschrift
bestätigen (s. Anlage Gesundheitsfragebogen). Diese Bestätigung wird 4 Wochen nach
Kursende vernichtet.
8. Sonstiges
Es gilt jeweils das neueste Hygieneschutzkonzept, welches auf der Internetseite unter
www.asv-rehau.de veröffentlicht ist.
Weiterhin liegt die Handlungsempfehlung Covid19 für Skischulen und Vereine des
Deutschen Skiverbandes vor, das ebenfalls auf unseren Internetseiten veröffentlicht ist.
Rehau, 25.01.2022
gez. Stefan Weber
2. Vorstand ASV Rehau e.V.